Förderung Förderarten Was wir nicht fördern

Was wir nicht fördern

Die Stiftung kann nur wissenschaftliche Vorhaben im Rahmen der von ihr definierten Bereiche und Schwerpunkte fördern.

Hier finden Sie eine Auflistung zu Bereichen, Institutionen und Anliegen, die von einer Förderung ausgenommen sind:

  • Studienförderung
  • Promotionsstipendien
  • Habilitationsstipendien
  • Vorhaben ohne Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem
  • Vorhaben mit (fach-)didaktischer Ausrichtung
  • Aufstockung bzw. Ergänzung von Stipendien oder Beihilfen, die von anderer Seite gewährt werden
  • Druckbeihilfen für Publikationen, die nicht im Rahmen einer Förderung durch die Stiftung entstanden sind
  • Übersetzungsarbeiten ohne Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung
  • Bereitstellung oder Aufstockung von Institutsetats
  • Bereitstellung von Mitteln zur Deckung von Gemeinkosten (Overhead-Kosten, Verwaltungspauschalen o. ä.)
  • Teilnahme an Kongressen im In- und Ausland
  • Internationale Kongresse – Tagungen von Gelehrten-Gesellschaften
  • Sommerschulen
  • Ausstellungen
  • Praktika
  • Anträge aus Schulen und Fachschulen
  • Anträge aus Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Anträge aus gemeinnützigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Anträge aus gemeinnützigen Einrichtungen, die nicht unmittelbar wissenschaftliche Zwecke verfolgen
  • Karitative Anliegen
  • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich.

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