Stiftungszweck und Satzung
Die Fritz Thyssen Stiftung mit Sitz in Köln wurde am 7. Juli 1959 von Frau Amélie Thyssen und ihrer Tochter Anita Gräfin Zichy-Thyssen im Gedenken an August und Fritz Thyssen zur Förderung der Wissenschaft gegründet. Sie ist die erste große private wissenschaftsfördernde Einzelstiftung, die nach dem zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland errichtet wurde.
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist nach ihrer Satzung die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Seit 1961, dem Jahr der Aufnahme ihrer aktiven Fördertätigkeit – ist sie ein verlässlicher Partner von Forscherinnen und Forschern aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Medizin. Ursprünglich ausgestattet mit einem Aktienpaket der August Thyssen-Hütte AG im Nominalwert von 100 Millionen DM, hat sie in diesem Zeitraum rund 618 Millionen Euro für wissenschaftliche Forschung an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungsstätten zur Verfügung stellen können.
Geschichte, Sprache und Kultur, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Medizin sind Gegenstandsbereiche der Förderung der Fritz Thyssen Stiftung. Hierbei widmet sie sich besonders intensiv der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
»Es war und ist unsere Absicht, nominal 100 Mill. DM Aktien der Aug. Thyssen - Hütte A.G in eine ›Fritz Thyssen-Stiftung‹ einzubringen, die selbständig verwaltet wird, deren Erträge der Förderung der deutschen Universitäten + Hochschulen, der Forschung + Wissenschaft + Förderung des Nachwuchses zu Gute kommen sollen«
Amélie Thyssen in einem Brief an Konrad Adenauer vom 5. Mai 1960 zur Zweckbestimmung