Förderung Förderarten Allgemeines

Allgemeines

Die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt:

  • zeitlich befristete Forschungsprojekte
  • kleinere wissenschaftliche Tagungen
  • in begrenztem Umfang die Publikation der Resultate von Forschungsarbeiten, für die Mittel bewilligt wurden

Antragstellung

Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland heraus gestellt werden.

Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten.  Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.

Projekte
  • Fristen: Antragstellung i.d.R. bis zum 1. Februar und 1. September möglich
  • Wichtige Hinweise: Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden.
Tagungen
  • Fristen: Antragstellung bis zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August oder 30. November möglich
  • Wichtige Hinweise: Für eine Entscheidung werden acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist benötigt
Reisebeihilfen
  • Fristen: Antragstellung jederzeit möglich
  • Wichtige Hinweise: Kongressreisen werden nicht gefördert.
Druckbeihilfen
  • Fristen: Antragstellung jederzeit möglich
  • Wichtige Hinweise: Nur für Publikationen möglich, die aus bereits geförderten Vorhaben hervorgehen.

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