Förderung Förderarten ThyssenLesezeit

ThyssenLesezeit

Aufgrund der digitalen Revolution vervielfacht sich die Menge relevanter Informationen exponentiell und ist auch für gut organisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kaum mehr überschaubar. Andererseits steht an den deutschen Universitäten beständig weniger Zeit für eine gründliche Kenntnisnahme von Informationen zur Verfügung. So fehlt oft Zeit für die sorgfältige Lektüre dessen, was zu lesen gewünscht ist und/oder einfach nur erforderlich wäre. Entsprechend wird nun von klugen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern statt „close reading“ das „distant reading“ erwartet, in dem die Textmassen nicht mehr durch Lesen, sondern durch digitale Informationsverarbeitung bewältigt werden sollen.

Die Fritz Thyssen Stiftung will im Gegenzug zu solchen Phänomenen der Verknappung Geistes- und Sozialwissenschaftlern Zeit für gründliche Lektüre zur Verfügung stellen, die ThyssenLesezeit. Administrativ besonders stark eingebundene Funktionsträgerinnen und Funktionsträger deutscher Hochschulen (wie beispielsweise Rektor/innen bzw. Präsident/innen, Vizepräsident/innen bzw. Prorektorinnen, Dekan/innen, Leiter/innen von Exzellenzclustern) soll eine sechsmonatige Unterstützung nach dem Finanzierungsmodell no gain, no loss gewährt werden, um nach Beendigung der administrativen Verpflichtungen eine zügige Wiederaufnahme der eigenen Forschungstätigkeit zu ermöglichen. Bei der Lesezeit sollen zum einen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ein Semester von ihren universitären Verpflichtungen freigestellt werden, um wieder für ihr jeweiliges Fachgebiet relevante Literatur rezipieren zu können. Zum anderen soll auch jüngerer Nachwuchs gefördert werden, der für sechs Monate die Professur vertritt. Bewerbungen werden nur in einer solchen Tandemform akzeptiert.

Die Förderung wird durch eine Jury vergeben, der Professor Christoph Markschies vorsteht und der des Weiteren die Professorin Julika Griem und die Professoren Jens Beckert, Christoph Möllers und Peter Strohschneider angehören.

Antragstellung ThyssenLesezeit
  • Grundlegende Informationen und Voraussetzungen
    • Anträge können grundsätzlich nur aus deutschen Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
    • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich.

    Die Fritz Thyssen Stiftung erwartet zur Bewerbung

    • das Antragsformular;
    • eine kurze Beschreibung der beendeten administrativen Tätigkeit und deren Dauer;
    • eine zweiseitige Selbstdarstellung des wissenschaftlichen Profils der antragstellenden Person;
    • eine aussagekräftige Leseliste von Titeln;
    • einen knappen Lebenslauf der antragstellenden Person mit einer Publikationsliste von fünf ausgewählten Publikationen sowie
    • die Benennung einer promovierten Nachwuchs-Vertretung, ebenfalls mit kurzem Lebenslauf und einer Publikationsliste von fünf ausgewählten Publikationen;
    • einen Kostenplan für die Vertretung der Professur (d.h. i.d.R. die Personalkosten für die Vertretung der Professur für sechs Monate);
    • außerdem die Zusagen der beiden betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen, dass im Bewilligungsfall die ThyssenLesezeit angetreten werden kann.
  • Einreichungsfristen

    Anträge können vorgelegt werden bis zum

    • 30. August 2024.

    Es gilt das Datum des Poststempels.

    Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis Sie eine Empfangsbestätigung erhalten.

    Über den Antrag wird voraussichtlich Ende 2024 entschieden werden.

  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung

    BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN
    Im Bewilligungsbescheid werden die Bedingungen mitgeteilt, die mit der Bewilligung verbunden sind. Durch die Annahme der bewilligten Mittel verpflichtet sich die antragstellende Person, diese Bedingungen einzuhalten.

    MITTELABRUF UND MITTELVERWENDUNG
    Die Mittel sind durch die zuständige Hochschule/Forschungseinrichtung zu verwalten und werden auf formlose – im Original unterschriebene – Anforderung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers oder der verwaltenden Drittmittelstelle (Angabe von Aktenzeichen, Drittmittelkonto, Bankverbindung, internen Buchungszeichen) ausgezahlt; möglichst in viertel- bis halbjährlichen Tranchen. Dieses Schreiben kann der Stiftung auch als pdf-Anhang einer E-Mail zugesandt werden.

    BERICHT UND VERWENDUNGSNACHWEIS
    Die Stiftung fordert die Vorlage einer ausführlichen Rezension oder eines Literaturberichtes über einzelne der in der Bewerbung angeführte Titel spätestens zu Beginn des auf den Förderungszeitraum folgenden Semesters.

    Nach Beendigung der Förderung ist der Stiftung unverzüglich ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel –  im Original unterschrieben – vorzulegen. Eingesparte Mittel sind grundsätzlich nach Prüfung des Verwendungsnachweises und entsprechender Aufforderung durch die Stiftung zurückzugeben.

    Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Diese sollten aufbewahrt, jedoch nicht ohne besondere Aufforderung an die Stiftung übersandt werden.

    Von Publikationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erbittet die Stiftung je zwei Sonderdrucke bzw. Belegexemplare. Die Stiftung geht davon aus, dass die Publikationen einen Hinweis auf die Förderung durch die Fritz Thyssen Stiftung enthalten. Zu diesem Zweck kann das Logo der Stiftung an dieser Stelle heruntergeladen werden. Die Stiftung übernimmt jedoch mit der Bewilligung der Fördermittel keine Verpflichtung, Mittel für Vorbereitung und Drucklegung von Publikationen bereitzustellen. Es bleibt der Bewilligungsempfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger überlassen, im Bedarfsfall einen Antrag auf eine Druckbeihilfe zu stellen.

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