Reisebeihilfen
Hinweise für Antragsteller
Fördergrundsätze
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten Förderungsbereichen, insbesondere im Rahmen der Projektförderung.
Unabhängig von einer Projektförderung können auch ausschließlich Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit stehen. Allgemeine Bildungsreisen und Exkursionen können nicht gefördert werden.
Antragstellung
Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen müssen promoviert sein.
Die Stiftung schlägt vor, einen Antrag nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern:
- Antragsteller
- Thema des Vorhabens
- Forschungseinrichtung/Ort des geplanten Aufenthaltes (ggf. Einladungsschreiben beifügen)
- Zusammenfassung (1 Seite)
- Ausführlichere Darstellung (Fragestellung, Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, geplantes Vorgehen, Methoden, Zeitplan, Publikationen zum Thema)
- Fachlicher Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des Antragstellers
- Kostenplan
Neben den angemessenen Fahrkosten werden Tagessätze berücksichtigt, deren Höhe durch die Stiftung festgesetzt wird. Die für das jeweilige Reiseland gültigen Sätze können bei der Geschäftsstelle der Stiftung erfragt werden. - Erklärung, dass der Antrag oder ein ähnlicher Antrag keiner anderen Förderungseinrichtung vorliegt oder vorgelegen hat (gegebenenfalls bittet die Stiftung um eine entsprechende Erläuterung).
- Datum und Unterschrift
Die Antragsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung (nicht geheftet oder gebunden) vorgelegt werden.
Einreichungsfristen
Anträge auf Reisebeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.
Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung
Im Bewilligungsbescheid werden dem Antragsteller die Bedingungen mitgeteilt, die mit der Bewilligung verbunden sind. Insbesondere ist auf eventuelle Einschränkungen bezüglich der bewilligten Kostenarten zu achten. Durch die Annahme der bewilligten Mittel verpflichtet sich der Antragsteller, diese Bedingungen einzuhalten.
Die Mittel werden auf schriftliche Anforderung des Bewilligungsempfängers (Bankverbindung, interne Buchungszeichen) ausgezahlt. Die Auszahlung sollte dabei möglichst zeitnah zum geplanten Forschungsaufenthalt erfolgen.
Vor Antritt des Forschungsaufenthaltes erbittet die Stiftung einen Nachweis, dass der Bewilligungsempfänger während dieser Zeit über einen ausreichenden (Auslands)Krankenversicherungsschutz verfügt.
Die Stiftung benötigt nach Abschluss der Förderung einen Bericht und einen Nachweis über die Verwendung der Reisemittel. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muß durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Diese Belege sind aufzubewahren, jedoch nicht ohne besondere Aufforderung zu übersenden.
Von Publikationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erbittet die Stiftung je zwei Sonderdrucke bzw. Belegexemplare. Die Stiftung geht davon aus, dass die Publikationen einen Hinweis auf die Förderung durch die Fritz Thyssen Stiftung enthalten.
