Jede Gesellschaft entwickelt Umgangsformen, um Vergangenes im Bewusstsein zu halten und gezielt zu vergegenwärtigen. Auf diese Weise gewinnt sie Instrumentarien, Vergangenheit aufzunehmen, sich mit ihrer Hilfe für die Zukunft zu positionieren und aus ihr für die eigene Identifikation oder die Identität der Gruppe, der Stadt oder der Gesellschaft Nutzen zu ziehen. Die Maßstäbe zur Vereinnahmung der Denkmäler als Referenzobjekt auf einen Horizont von Erinnerung variieren je nach Gesellschaft und Zeitströmung.
In dem zweitägigen Kolloquium werden zum einen die Denkmalkulturen verschiedener europäischer Länder beleuchtet ─ u. a. in Deutschland, Frankreich, Italien, England und in der Balkanregion. Dabei geht es um die Frage, wie die Denkmäler präsentiert und eingesetzt werden, um nationale Identität zu schaffen.
Ein zweiter Aspekt beschäftigt sich mit Chartae, also mit zentralen und international anerkannten Richtlinien für den Umgang mit Denkmälern, die eine einheitliche Grundlage zwischen den verschiedenen nationalen Denkmalkulturen bilden sollten. Im Zentrum steht die Charta von Venedig. Ausgehend von ihr wird erörtert, ob und wie Erinnerungskultur in den Chartae Erwähnung findet, wie verbindlich diese Dokumente sind, welche Prägekraft sie besitzen und vor allem, welche Perspektiven es für weitere Konvergenzschritte gibt.
Mit der unterschiedlichen Bewertung von Erinnerungskultur in verschiedenen Fachdisziplinen ─ Sozial- und Kulturwissenschaft, Geschichte, Literaturwissenschaft und Architektur ─, befasst sich ein dritter Abschnitt. In dieser Sektion soll ein Spannungsbogen von der materiellen zur immateriellen Ebene der Erinnerungskultur geschlagen werden.
Die Veranstaltung endet mit einer Abschlussdiskussion über Perspektiven der Validierung des kulturellen Gedächtnisses.
Programm