The cooperation of lay assessors and professional judges at lower criminal courts
Die subjektive Eigensicht von Schöffinnen und Schöffen sowie von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an Schöffengerichten im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit ist Gegenstand dieses Vorhabens.
Frühere Forschung hat darauf hingedeutet, dass Berufsrichterinnen und Berufsrichter Schöffinnen und Schöffen nicht als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner sehen und sie nicht dabei unterstützen, sich einzubringen; zudem gefallen sich Schöffinnen und Schöffen oft in einer passiven Rolle, da sie das Schöffenamt als Bestätigung sehen, aufrechte Bürgerinnen und Bürger zu sein.
In Form einer Onlineumfrage werden im Rahmen dieses Projekts 175 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie 1300 Schöffinnen und Schöffen in Hessen angesprochen.
Prof. Machura zielt primär darauf herauszufinden, ob die bereits verstrichene Dauer des Schöffenamtes die einzelnen Schöffinnen und Schöffen in der Beratung aktiver oder passiver mache und häufiger oder seltener dazu führe, dass eine abweichende Meinung zur Berufsrichterin oder zum Berufsrichter vertreten werde. Die gewonnenen Daten sollen die Eigensicht der Probandinnen und Probanden abbilden; eine Verhaltensbeobachtung verwirft Prof. Machura mit der Begründung, dass die direkte Interaktion aufgrund des Beratungsgeheimnis nicht untersucht werden könne.
Die Umfrage ist so gestaltet, dass damit drei verschiedene Theorien zur Kooperation von Schöffinnen und Schöffen mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern untersucht werden können: Statusunterschied (wonach Schöffinnen und Schöffen nach dem Beitrag, den sie leisten können, hin bewertet werden), soziale Gerechtigkeit (Gerechtigkeitswahrnehmung als Einflussfaktor für die Aktivität der Schöffin und des Schöffen) und Machtdistanz (fehlende Erwartung der Schöffin und des Schöffen, sich überhaupt einbringen zu sollen oder zu wollen). Die Hypothesen lauten, dass Schöffinnen und Schöffen sich möglicherweise aktiver verhalten, wenn sie den Prozess als unfair wahrnehmen; ebenso, wenn sie sich auf Augenhöhe behandelt fühlen.
Weitere Aspekte, die Prof. Machura untersucht, sind der Einfluss der Nutzung sozialer Medien sowie das Vorhandensein eines Migrationshintergrundes. Soziale Medien bevorzugen negative Botschaften und haben das Potential, die Sicht der Schöffin und des Schöffen auf den Staat und das Recht zu beeinflussen. Zwar ist das öffentliche Vertrauen in die Gerichte in Deutschland höher als in anderen EU-Mitgliedsstaaten und zeigt sich als stabil, aber es ist unabhängig von der Nutzung sozialer Medien dennoch möglich, dass die Schöffinnen und Schöffen, die 2024 ihr Amt beginnen, der Arbeit der Gerichte skeptischer gegenüberstehen als Schöffinnen und Schöffen, die schon länger im Amt sind. Es gibt Bedenken, dass Schöffinnen und Schöffen mit rechtsextremen Einstellungen oder Verschwörungserzählungsglauben Gerichtsentscheidungen ungebührlich beeinflussen könnten und sie schärferen Strafen zuneigten. Ein weiterer Einflussfaktor kann die demographische Zusammensetzung des Gerichts sein.
Während die Schöffinnen und Schöffen gefragt werden, wie sie das Verhalten der anderen Schöffinnen und Schöffen und das der Berufsrichterinnen und Berufsrichter wahrgenommen haben, sollen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über ihre Erfahrung mit den Schöffinnen und Schöffen Auskunft geben.