Psychosoziale Prozessbegleitung: Auswirkungen auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten
Aufgrund des 3. Opferrechtsreformgesetzes wurde zum 1. Januar 2017 bundesweit die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten eingeführt.
Bei der Prozessbegleitung geht es um Informationsvermittlung und qualifizierte Betreuung und Unterstützung im Strafverfahren, um die individuelle Belastung der Betroffenen zu reduzieren und eine Sekundärviktimisierung zu vermeiden, nicht dagegen um rechtliche Beratung oder gar therapeutische Aufarbeitung des Tatgeschehens, die zu einer Beeinträchtigung einer späteren Zeugenaussage führen könnte. Gegen die Prozessbegleitung werden verschiedene Einwände erhoben, z. B. dass gerade sie eine Sekundärviktimisierung auch begünstigen könne, dass sie die Unschuldsvermutung untergrabe, weil schon zu Beginn des Verfahrens eine Entscheidung über die Beiordnung zu treffen sei, dass sie die prozessuale Waffengleichheit aufhebe oder dass eine Beeinflussung des Opferzeugen nicht sicher ausgeschlossen werden könne.
Eine Evaluation dieser Prozessbegleitung ist aber bislang nicht erfolgt. Das Projekt hat daher zum Ziel, die Auswirkungen der psychosozialen Prozessbegleitung auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten zu untersuchen. Es wird in Niedersachsen durchgeführt, wo ein derartiges Angebot bereits 2013 eingeführt wurde, so dass schon eine mehrjährige Erfahrung der Prozessbeteiligten mit der Prozessbegleitung besteht.
Es werden im Anschluss an eine ausführliche Literaturrecherche zum nationalen und internationalen Forschungsstand zum Thema Prozessbegleitung und Opferschutz sowohl Querschnitts- als auch Längsschnittuntersuchungen vorgenommen; unter anderem werden durch eine Befragung der Opferzeugen zu Beginn und am Ende der Prozessbegleitung die Erwartungen der Betroffenen im Vorfeld und ihre Erfahrungen während des Prozesses erhoben. Bei den Befragungen kommen etablierte Messinstrumente zur Erfassung der psychischen Belastung der Opferzeugen in Bezug auf eine Viktimisierung zum Einsatz. Fragen, die sich im Hinblick auf die Opferzeugen stellen, sind unter anderem, warum sie das Angebot der Prozessbegleitung angenommen haben, wie sie davon erfahren haben, welche Erwartungen sie hatten, wie sie den Kontakt mit dem Prozessbegleiter erlebt haben oder wie zufrieden sie im Nachhinein mit der Prozessbegleitung waren.
Daneben werden Prozessbegleiter über verschiedene Aspekte ihrer Arbeit, die Weiterbildung zum Prozessbegleiter und Verbesserungsmöglichkeiten befragt. Außerdem finden Befragungen von Richtern, Nebenklagevertretern, Staatsanwälten, Verteidigern, Angeklagten und Polizeibeamten statt. Hierbei stehen Fragen unter anderem im Hinblick auf die Bewertung der Prozessbegleitung durch die anderen Prozessbeteiligten, deren wahrgenommene Effekte und die wahrgenommenen Unterschiede zwischen Verfahren mit und vergleichbaren Verfahren ohne Prozessbegleitung im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden Verfahrensakten ansonsten vergleichbarer Verfahren mit und ohne Prozessbegleitung analysiert und miteinander vergleichbare Hauptverhandlungen mit und ohne Prozessbegleitung beobachtet. Im Ergebnis werden die entwickelten Standards überprüft und ggf. angepasst und weiterentwickelt.