Principles for a Data Economy
Dienstleistungsanbieter im Internet gehen zunehmend dazu über, nicht mehr Geld für ihre Dienste zu verlangen, sondern diese Dienste im Austausch gegen persönliche Daten des Nutzers zu erbringen. Das stellt Rechtssetzer und -anwender vor erhebliche Probleme.
Die Anwendung überkommener Rechtsregeln auf den Datenhandel ist bisher nicht hinreichend untersucht worden, passt oft nicht auf die Art des Handels und ist überdies schon hinsichtlich der Frage, über welche Rechte die Parteien überhaupt verfügen können, mit Rechtsunsicherheit belastet. Schon was genau „Data Ownership“ bedeutet, wird kontrovers beurteilt, was die Vorhersehbarkeit juristischer Entscheidungen beeinträchtigt.
Aufbauend auf einer von der Fritz Thyssen Stiftung bereits geförderten Machbarkeitsstudie, zielt das Projekt auf die Entwicklung transnationaler Prinzipien für die Data Economy, die zukünftigen Gesetzgeber, Gerichte etc. in verschiedensten Teilen der Welt zur Orientierung dienen können. Ziel ist es, die bessere Anpassung des Rechts an die Besonderheiten der Datenwirtschaft zu fördern. Die Prinzipien sollen einen Rahmen bilden, der technologische Innovationen und Wachstum fördert, gleichzeitig aber ein hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau sicherstellt. Sie werden von einer erläuternden Kommentierung begleitet.
Im Rahmen des Projekts werden existierende und potentielle zukünftige Rechtsregeln, die auf Transaktionen über Daten anwendbar sind, identifiziert, zusammengetragen und untersucht, ihre Passgenauigkeit überprüft und Vorschläge für die Weiterentwicklung unterbreit. Data Ownership wird als eine Art neues Geistiges Eigentumsrecht gedacht, das allerdings grundsätzlich keinen eigenen Wert verkörpert, sondern erst im Wege der Verbindung und Auswertung von Daten Wert schafft. Die Funktionen einer solchen Rechtsposition könnten aber gleichwohl vergleichbar mit Funktionen einer Rechtsinhaberschaft im klassischen Sinne ausfallen.
Zu behandelnde Probleme sind unter anderem der Umgang mit Ansprüchen gegen vertragsfremde Dritte, an die z. B. eine der Vertragsparteien Daten der anderen Partei – berechtigt oder unberechtigt – weiterübertragen hat. Ebenfalls behandelt wird die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Umgangs mit Daten. Im Hinblick speziell auf Datentransaktionen werden zunächst typische Vertragsgestaltungen identifiziert und nach der Art der Rechte oder Rechtsbehelfe systematisiert. Ein weiterer Problembereich ist der Umgang mit nutzergenerierten Daten, die Diensteanbietern zur Verfügung stehen.