Massacre and the Law: Atrocity, the Holy Roman Empire, and the Thirty Years War
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird untersucht, wie sich die unfassbare Eskalation von Kriegsgräueltaten im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) auf das normative Denken von Rechtsgelehrten, Theologen und Militärschriftstellern im Heiligen Römischen Reich auswirkte.
Insbesondere wird herausgearbeitet, inwiefern die exzessiven Formen von Gewalt die intellektuellen Debatten über einen „gerechten“ Krieg und eine „angemessene“ Kriegsführung beeinflusst haben. Darüber hinaus wird der deutsche Diskurs in die allgemeinen frühneuzeitlichen Diskussionen über das „Völkerrecht“ (u. a. Hugo Grotius, „De iure bello et pacis“, 1624) eingeordnet.
Als Grundlage für das Projekt dienen Textquellen (sowohl in lateinischer als auch in deutscher Sprache), die bisher nicht näher untersucht worden sind, darunter juristische Abhandlungen, wissenschaftliche Dissertationen, Werke der Moraltheologie und Kasuistik sowie militärische Handbücher, die sich mit Fragen einer gerechten Kriegführung beschäftigen.
Zu den Autoren bedeutender Abhandlungen, die in diesem Korpus enthalten sind, gehören u. a. der Staatsrechtler Christoph Besold („Dissertatio philologica de Arte Iureque Belli“, Strasbourg 1647), der jesuitische politische Schriftsteller und Beichtvater Maximilians I. von Bayern Adam Contzen („Politicorum libri decem“, 1621), der protestantische Rechtsgelehrte und Berater der Reichsstädte und -kreise Philipp Knipschildt („De iure belli in Tractatus historicus-politicus-juridicus“, n. d. 1693), die katholischen Moraltheologen Adam Tanner („Theologiae scholasticae, tomus tertius, de fide, spe, charitate, iustitia“, 1626) und Hermann Busembaum („Medulla theologia moralis, 1650), der protestantische Theologe Georg Dedeken („Theasauri consiliorum et decisionum“, 1671) sowie der Militärschriftsteller und Leiter der ersten europäischen Militärakademie Johann Jacobi von Wallhausen (1580-1627).
Das Projektteam möchte klären, welche Meinungen die Autoren in Fragen des Kriegsrechts vertreten und ob es im Laufe des 17. Jahrhunderts im deutschen Diskurs über die Regeln eines Krieges aufgrund der Gewaltexzesse und Kriegsgräuel im Dreißigjährigen Krieg zu einen Paradigmenwechsel gekommen ist.
Dabei wird im Einzelnen untersucht, welches Verhalten der Kriegsparteien bei Belagerungen und Schlachten für zulässig angesehen wird, unter welchen Umständen die Anwendung von Gewalt (auch gegen die Zivilbevölkerung) gerechtfertigt wird, ob bei der Rechtfertigung von Gewaltanwendung gegenüber Kombattanten und Zivilsten die konfessionelle (oder ethnische) Zugehörigkeit eine Rolle spielte, welche Maßnahmen zum Schutz von Zivilisten, Kriegsgefangenen und Besiegten vorgeschlagen werden, in welcher Weise die Soldaten, aber auch die Heerführer und Fürsten für Kriegsgräuel zur Verantwortung gezogen werden und – allgemein – welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es in der Erklärung, Bewertung und Rechtfertigung von Gewalttaten im Krieg in den konfessionell-theologischen, juristischen und militärhistorischen Abhandlungen gibt.
So soll einen Beitrag zur deutschen und internationalen (Völker-)Rechtsgeschichte geleistet werden.