Funding Funded Projects Kritisches Denken im Jurastudium – Studie zu Stand und Stellenwert der Förderung aktiver Kritikfähigkeit in der juristischen Ausbildung an den Universitäten

Kritisches Denken im Jurastudium – Studie zu Stand und Stellenwert der Förderung aktiver Kritikfähigkeit in der juristischen Ausbildung an den Universitäten

Anliegen ist die Erforschung des Stellenwerts, der die Anregung und Anleitung zur kritischen Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des Jurastudiums einnimmt. Der Schwerpunkt auf höchstrichterliche Rechtsprechung bietet sich an, weil der Umgang damit eine Art Lackmustest für den Stellenwert des kritischen Denkens in der Juristenausbildung darstellt.

Das Projekt setzt bei der Lehr­praxis und den Lehrmaterialien an. Es wird in drei Teil­studien durchgeführt: In der ersten Teilstudie werden möglichst alle aktiven Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten aus allen juristischen Fachbereichen mittels Online-Umfrage danach befra­gt, ob und inwieweit und in welcher Weise sie kritische Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtspre­chung in ihre Lehre einbringen. Hierbei differenziert Prof. Lobinger zwischen den verschiedenen Veran­staltungstypen. Die Lehrpersonen sollen auch Auskunft darüber geben, ob sie Veränderungen im Laufe ihrer Tä­tigkeit festgestellt haben.

In der zweiten Teilstudie werden die letzten 15 Jahrgänge der Rechtsprechungsberichte der drei großen deutschen Schulungszeitschriften („JuS“, „Jura“, „JA“) auf ihren kri­tischen Gehalt hin untersucht. Diese Beiträge genießen bei den Leserinnen und Lesern hohe Beachtung und Autorität und stellen trotz ihrer Kürze eine gute Gelegenheit für Kritik am Judikat dar.

Die dritte Teilstudie besteht aus einer Online-Befragung von Prüferinnen und Prüfern im ersten Staatsexamen (zumeist Praktikerinnen und Praktiker im Gegensatz zu Universitätslehrkräften) und geht der Frage nach, welche Auswirkungen ein Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung in ihrer Prüfungspraxis hat. Dies ist von Interesse, da Prüfungser­wartungen das Lernverhalten der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten in besonderer Weise formen und daher auch erhebliche Auswirkungen auf die Bereitschaft zu einem kritischen Umgang mit dem relevanten Stoff haben. Die Stichprobe wird zunächst aus dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg gezogen. Prof. Lobinger geht von einer guten Verallgemeinerbarkeit aus, schließt aber nicht aus, die Befragung auf ein weiteres Bundesland auszudehnen.

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