Institutionen für stimmlose Gruppen. Zur Repräsentation zukünftiger Generationen und der nichtmenschlichen Natur in politischen Entscheidungsprozessen
Zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit zählt die wachsende ökologische Krise, von deren Auswirkungen zukünftige Generationen und die nichtmenschliche Natur besonders betroffen sein werden. Diese allerdings haben in gegenwärtigen politischen Entscheidungsprozessen keine Stimme, sind stimmlose Gruppen. So kann von einem demokratietheoretischen strukturellen Defizit gegenwärtiger Institutionenordnungen gesprochen werden, das es zu überwinden gilt, damit die Belange stimmloser Gruppen angemessen in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden können.
Hier setzt Dr. Hemmerich an und schlägt eine zweifache Erweiterung demokratischer Institutionen entlang Zeit- und Spezieslinien vor. Mit Zeitlinien ist
eine Orientierung hin zur Zukunft gemeint; mit Spezieslinien eine stärkere Einbeziehung der Belange nichtmenschlicher Tiere bzw. der gesamten nichtmenschlichen Natur.
Entsprechend wird folgender Forschungsfrage nachgegangen: Welche politischen Institutionen sind am besten geeignet, die Belange zukünftiger Generationen und der nichtmenschlichen Natur gemäß verschiedener plausibler normativer Prinzipien in politischen Entscheidungsprozessen zu repräsentieren?
Dr. Hemmerich wählt einen idealtheoretischen Zugang, um das Erkenntnisinteresse nicht durch pragmatische Erwägungen unmittelbarer Realisierbarkeit vorschnell einzuschränken. Er verbindet auf der Basis umfassender literaturbasierter Vorarbeiten normative politische Theorie mit Institutionendesign. Der Diskurs um intergenerationale Gerechtigkeit in der politischen Theorie, der „political turn“ in der Tierethik, die politische Theorie der nichtmenschlichen Natur und demokratietheoretische Diskussionen rund um deliberative Innovationen und Fragen des Institutionendesigns fließen in das Projekt ein.
In vier Projektphasen sollen neue Antworten auf die Unvollständigkeit heutiger liberaldemokratischer Institutionenordnungen mit Blick auf stimmlose Gruppen entwickelt werden.
Erstens werden normative Prinzipien wie Rechte, Interessen, Nichtbeherrschung und Gleichheit identifiziert, mit denen die Inklusion zukünftiger Generationen und der nichtmenschlichen Natur in politische Entscheidungsprozesse begründet werden kann. Diese werden in konkrete Kriterien übersetzt, um die Effektivität bestehender und theoretischer Institutionen bzgl. der Repräsentation der Belange stimmloser Gruppen zu beurteilen. Ergebnis soll ein pluralistisches, idealtheoretisches Framework zur Evaluation konkreter Institutionenvorschläge sein.
Dieses wird, zweitens, auf existierende Institutionen wie Ombudspersonen oder Klimaräte angewendet, um Stärken und Schwächen offenzulegen.
Drittens werden auf dieselbe Weise bislang nicht realisierte Vorschläge wie eine zweite Parlamentskammer oder spezifische Repräsentanten für stimmlose Gruppen evaluiert.
Viertens werden hybride Institutionenarrangements und neue Institutionenvorschläge erarbeitet, die aus der Kombination bestehender Ansätze hervorgehen sollen.