Handbuch Antidiskriminierungsrecht – Strukturen, Rechtsfiguren und Konzepte
Das Projekt dient der Erarbeitung eines umfassenden Handbuchs zum Antidiskriminierungsrecht mit insgesamt 31 Einzelbeiträgen verschiedener Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und einem Umfang von etwa 1.000 Seiten.
„Antidiskriminierungsrecht“ verstehen Prof. Payandeh und Dr. Mangold als Oberbegriff, der das reaktive Nichtdiskriminierungsrecht und das proaktive Gleichstellungsrecht umfasst. Ziel des Projekts ist eine umfassende Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung des nationalen, europäischen und internationalen Rechts sowie aller öffentlich-rechtlichen, strafrechtlichen und privatrechtlichen betroffenen Teilrechtsgebiete. Das Handbuch erschließt das Antidiskriminierungsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet und schärft den Blick für Parallelen und Gesamtzusammenhänge – trotz aller sektorspezifischen Besonderheiten. Das Antidiskriminierungsrecht wird also mitsamt seiner bereichsspezifischen Dogmatik anhand seiner Grundbegriffe systematisiert, wobei herkömmliche intradisziplinäre Grenzen überschritten werden.
Insgesamt werden fünf Gruppen von Fragestellungen analysiert, anhand derer auch die Gliederung des Handbuchs erfolgen soll. So werden erstens die Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts, seine grundlegenden Strukturmerkmale und auch die Legitimation von Antidiskriminierungsrecht erarbeitet, wobei auch eine Betrachtung aus soziologischer Perspektive (Herausarbeitung der tatsächlichen lebensweltlichen Kontexte einerseits, Soziologie des Antidiskriminierungsrechts selbst/Bedeutung gesellschaftlicher und politischer Einflussfaktoren auf seine Entwicklung andererseits) erfolgt. Zweitens werden die verschiedenen Kategorien des Antidiskriminierungsrechts kritisch hinterfragt, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Fixierung auf bestimmte Kategorien wie Geschlecht, sexuelle Orientierung u. ä. notwendig ist oder durch einen „postkategorialen“ Zugriff auf das Antidiskriminierungsrecht ersetzt werden sollte. In einem dritten Teil werden die das Antidiskriminierungsrecht prägenden rechtsdogmatischen Figuren analysiert. Viertens werden die Besonderheiten der Durchsetzung von Antidiskriminierungsrecht
– tatsächlicher wie rechtlicher Art und auch im Hinblick auf die Rechtsfolgen der unzulässigen Diskriminierung – untersucht. In einem fünften Teil wird dann auf die einzelnen bereichsspezifischen Kontexte des Antidiskriminierungsrechts eingegangen.