Funding Funded Projects Femicide: gender-critical legal analysis and comparative study of Russia and Germany

Femicide: gender-critical legal analysis and comparative study of Russia and Germany

Die Tötung von Frauen durch Partner oder Familienmitglieder stellt weltweit nach wie vor eine der gravierendsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt dar.

Femizide, also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Ge­schlechts, werden zwar zunehmend als eigenes soziales und rechtliches Phänomen anerkannt, sind aber insbe­sondere in vergleichender Perspektive noch wenig sys­tematisch untersucht. Die weitestgehende Beschränkung bisheriger Forschung auf wirtschaftlich gut situierte, englischsprachige Länder bringt methodische und epis­temologische Einschränkungen mit sich. Bestehende empirische Studien konzentrieren sich außerdem über­wiegend auf Risikofaktoren sowie auf Täter- und Opfer­merkmale. Die staatliche, strafrechtliche Reaktion auf Femizid ist dagegen kaum erforscht.

Hier setzt Dr. Usanova an und führt eine ge­schlechterkritische Rechtsanalyse und einen Vergleich der staatlichen Reaktion auf Fälle von Femizid in Russ­land und Deutschland durch. Untersucht wird, wie Ermittlungspraktiken, strafrechtliche Einordnung und Strafzumessung in Femizidverfahren im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten durch patriarchale Geschlech­terstereotype und Rollenzuschreibungen beeinflusst wer­den.

Es wird untersucht, ob juristische Hand­lungsmuster über Regimetypen hinweg konvergieren.

Die Forschungsfragen lauten: Worin unterscheiden sich partnerschaftliche Tötungsde­likte (Femizide) von anderen vorsätzlichen Tötungen hinsichtlich der Umstände vor der Tat, Opfer- und Täter­profile in Russland und Deutschland? Wie fallen Stra­fen für Femizid im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten aus? In welchem Ausmaß beeinflussen Geschlechter­stereotype die Einstellungen von Richtern und Staatsan­wälten gegenüber Opfern von Femiziden?

Die zentrale Hypothese lautet, dass das Fortbestehen von Femizid in demokratischen wie autoritären Kontexten in Teilen auf im Rechtsdenken eingebettete Geschlechterstereotype zurückzuführen ist, besonders im Hinblick auf die Bewer­tung von Opfer und Täter. Das politische Regime stellt dabei keinen entscheidenden Einflussfaktor dar.

Das Projekt baut theoretisch auf feministischen Rechts­theorien auf. Gesetz wird hierbei nicht als neutrales Normsystem verstanden, sondern als Produkt historisch begründeter Hierarchien. Das Strafrecht entwickelte sich vor allem aus männlichen sozialen Praktiken und margi­nalisiert Taten und Gefahren, die hauptsächlich Frauen betreffen, besonders Gewalt in intimen Beziehungen. Des Weiteren baut das Projekt auf drei Ansätzen auf: der „Focal Concerns Theory“ zur Analyse richterlicher Entscheidungsprozesse; der „White Male Justice Theory“ zur Untersuchung der zurückhaltenden Kriminalisierung von Gewalt gegen Frauen sowie der „Patriarchal Legal Theory“ zur Analyse des Verhältnisses von Recht und Geschlecht.

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