EU International Insolvency Law and Third Countries – Which Way(s) Forward?
Anliegen dieses Vorhabens ist die Weiterentwicklung des Internationalen Insolvenzrechts der EU im Hinblick auf Beziehungen zu Drittstaaten, da die seit 2015 geltende Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) diesen Bereich nur partiell und in sich nicht stimmig regelt.
Hierzu wird ein englischsprachiger Sammelband erarbeitet. Unter den 40 Autoren sind Insolvenzrechtswissenschaftler, Richter und Anwälte, die über Praxiserfahrung in Insolvenzverfahren mit Auslandsbezug verfügen.
Ausgangslage ist, dass die geltende EuInsVO nicht die Anerkennung von Insolvenzverfahren regelt, die in Drittstaaten eröffnet wurden. Ebenfalls nicht geregelt ist die Abstimmung von EU-Insolvenzverfahren mit solchen in Drittstaaten und die Abstimmung von Insolvenzverfahren über Unternehmensgruppen, soweit gruppenangehörige Unternehmen in Drittstaaten betroffen sind. Uneinheitlich fallen die Kollisionsnormen aus: Während manche universell formuliert sind, beschränken sich andere auf die Berufung des Rechts anderer EU-Mitgliedstaaten oder enthalten sachrechtliche Komponenten, die nur EU-Mitgliedstaaten bezeichnen. Bei fehlender Anwendbarkeit kommt es zur Anwendung des jeweilig mitgliedsstaatlichen und somit sehr heterogenen autonomen internationalen Insolvenzrechts. Im Ergebnis werden Insolvenzverfahren, die im Nicht-EU-Ausland durchgeführt werden, in der EU nicht nach einheitlichen Regeln anerkannt. Hierdurch kommt es zu Friktionen insbesondere bei größeren, in mehreren EU-Staaten tätigen Unternehmen. Zum Ausarbeitungszeitpunkt der EuInsVO hatte man den Regelungsbedarf noch nicht gesehen und Drittlandbeziehungen weitgehend ausgeklammert. Lösungsvarianten reichten von einer Überarbeitung der EuInsVO über den Abschluss von Verträgen mit auswählten Drittstaaten nach dem Vorbild des Lugano-Übereinkommens bis hin zu einer Harmonisierung nationaler autonomer Insolvenzrechte bspw. auf der Grundlage des UNCITRAL-Modellgesetzes von 1997 oder einer anderen modellrechtlichen Regelung, eventuell auch einer EU-Richtlinie.
Grundsätzlich hat das wissenschaftliche Interesse am Europäischen Insolvenzrecht seit 2000 stark zugenommen und eine Vielzahl an Publikationen hervorgebracht. Jedoch befassten sich diese Arbeiten schwerpunktmäßig mit der Analyse des geltenden Rechts, enthielten selten rechtspolitische Vorschläge und konzentrierten sich auf Einzelthemen. Derzeit fehlt es an einer fundierten wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf Vorschläge für ein rechtspolitisches stimmiges Gesamtkonzept, das sowohl das Recht der EU als auch das Recht der EU-Mitgliedstaaten einbezieht und zugleich die Sichtweise und Erfahrungen von Drittstaaten aufnimmt, mit denen die Kooperation in Insolvenzsachen verbessert werden kann.
Der angestrebte Sammelband soll keine rechtspolitische Enzyklopädie werden, sondern eine Kombination von allgemeineren Betrachtungen zu den zentralen Teilfeldern des Internationalen Insolvenzrechts mit Beiträgen zu spezifischen, von den Einzelautoren vertieften Themen.