Funding Funded Projects Das Verfassungsrecht des Reichslandes Elsass-Lothringen von 1871 – 1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführung

Das Verfassungsrecht des Reichslandes Elsass-Lothringen von 1871 – 1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführung

Das Vorhaben ist Teil eines größeren Gesamtprojekts von Prof. Kotulla zum „Deutschen Verfassungsrecht 1806-1918“, dessen erste Bände bereits erschienen sind. Ziel ist die lückenlose und authentische Erfassung und systematisierte Zusammenstellung der relevanten Texte des gesamten deutschen Verfassungsrechts, insbesondere der Einzelstaaten. Das hier in Rede stehende Vorhaben dient der Aufarbeitung des Verfassungsrechts des Reichslands Elsass-Lothringen. Ergebnis soll eine einbändige umfassende Quellenedition nebst umfangreichen erläuternden Einführungen sein. Dabei beschränkt sich das Projekt nicht auf Verfassungsurkunden im formellen Sinn, sondern umfasst das gesamte materielle Verfassungsrecht.

Bisher ist eine Aufarbeitung des elsass-lothringischen Verfassungsrechts allenfalls fragmentarisch erfolgt, wie auch insgesamt eine auf Detailerkenntnissen basierende Gesamtdarstellung der geschriebenen Verfassungskodifikationen für die deutschen Staaten ebenso wie eine rechtstheoretische und rechtsvergleichende Analyse der elsass-lothringischen Verfassungstexte und ihrer Bezüge zu anderen Staaten und dem heute geltenden Verfassungsrecht aussteht. Das Gesamtprojekt wird daher eine lückenlose Zusammenstellung der Verfassungstexte des 19. und angehenden 20. Jahrhunderts bieten, die systematisch zusammen- und gegenübergestellt sowie durch Querverweise verbunden werden. Ein weiteres wichtiges Teilziel des Projekts liegt aber auch in der archivarischen Textsicherung durch Edierung, da die Urkunden teilweise in einem Zustand sind, der die Besorgnis ihres vollständigen Verlusts begründet.

In einem ersten Schritt erfolgt im Rahmen von Vorarbeiten die Erstellung eines vorläufigen Verfassungsregisters, wofür die offiziellen zeitgenössischen amtlichen Veröffentlichungsorgane – z. B. im Hinblick auf Verfassungsänderungen – ebenso gesichtet werden wie Sekundärquellen und -Literatur. Der nächste Arbeitsschritt liegt in der Beschaffung und Sicherung der in das Register aufgenommenen Texte. Daraufhin erfolgt als dritter Schritt eine Systematisierung der gesicherten Dokumente nach inhaltlich-chronologischen Kriterien, bevor in einem vierten Schritt die Texte reproduziert werden. Der eigentliche redaktionelle Teil der Bearbeitung besteht dann darin, dass die Texte mit einem Kopf versehen werden, Querverweise auf die wissenschaftliche Bearbeitung der Texte und auf vergleichbare Verfassungen anderer Staaten bzw. andere Verfassungsvorschriften aufgenommen werden, wofür als Vorarbeit insbesondere die Erstellung von Synopsen erforderlich ist. Der Abschluss der redaktionellen Überarbeitung wird in einem mehrmaligen Korrektur- und Vergleichslesen bestehen, um eine möglichst hundertprozentige Übereinstimmung mit den Originalvorlagen sicherzustellen. Anschließend werden Textuntersuchungen in Form der jeweiligen umfangreichen erläuternden „Einführungen“ verfasst.

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