Analyse und Regulierung von therapieorientierten Citizen Science-Projekten
Dr. Faltus untersucht im Rahmen dieses Projekts therapieorientierte Citizen Science in empirischer, forschungsethischer und rechtlicher Sicht und versucht, Lösungsansätze für die sich stellenden Probleme zu entwickeln.
Unter Citizen Science oder Bürgerwissenschaft ist eine zugangsoffene Form der Wissenschaft zu verstehen, bei der Projekte unter Mithilfe von Personen, die nicht in den Betrieb der Universitäten und sonstigen Wissenschaftseinrichtungen eingebunden sind, oder komplett durch solche Personen durchgeführt werden. Speziell im therapieorientierten Bereich arbeiteten in Citizen-Science-Projekten Personen mit, die nicht zwingend eine naturwissenschaftlich-medizinische Ausbildung absolviert haben. Der Rechtsrahmen solcher Projekte ist bislang unklar; eine rechtliche Prüfung und forschungsethische Evaluierung findet im Vorfeld solcher Projekte faktisch meist nicht statt.
Dr. Faltus versucht zunächst eine trennscharfe Definition für therapieorientierte Citizen-Science-Projekte zu finden, um dann zu untersuchen, wie das Feld dieser Projekte in quantitativer und qualitativer Hinsicht aufgebaut ist. Zunächst werden hierzu einschlägige Projekte aus Deutschland dokumentiert und kategorisiert, dann wird die Analyse auf den europäischen und außereuropäischen Raum ausgedehnt. Weiterhin wird der rechtliche Rahmen untersucht, wobei Verfassungsrecht, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das einfache Gesetzesrecht berücksichtigt werden. Dabei wird auch gefragt, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Praktische Fragen stellen sich insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Regelungen zu präklinischen und klinischen Studien und der Regeln, die für das Arzt-Patienten-Verhältnis gelten, ebenso wie Fragen der patentrechtlichen Behandlung von Projektergebnissen.
Schließlich wird geklärt, welche forschungsethischen Maßstäbe an derartige Projekte anzulegen sind. So wird geprüft, ob Grundsätze wie die Leitlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf Citizen-Science-Projekte übertragen werden können. Dasselbe gilt für medizinethische Standards (z. B. Deklaration von Helsinki, Nürnberger Kodex).