Funding Funded Projects Whistleblowing im Arbeitsrecht – Die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union, Umsetzungsbedarf im deutschen Recht unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte und des Geschäftsgeheimnisschutzes

Whistleblowing im Arbeitsrecht – Die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union, Umsetzungsbedarf im deutschen Recht unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte und des Geschäftsgeheimnisschutzes

Ziel des Projekts ist es, die Rahmenbedingungen des Hinweisgeberschutzes im Arbeitsrecht herausarbeiten, wie sie durch das aus allgemeinen Grundsätzen ent-wickelte nationale Recht, die EMRK und die Whistleblowing-Richtlinie definiert werden.

Bislang ist dieser Bereich im nationalen Recht kasuistisch strukturiert, wobei sich die grundlegenden Punkte (Abwägung zwischen Loyalitätspflicht und Recht zur Informations­offenbarung unter Berücksichtigung von Wahrheitsgehalt und gutem Glauben des Hinweisgebers an den Wahrheits­gehalt sowie des öffentlichen Informationsinteresses; grundsätzlicher Vorrang innerbetrieblicher Abhilfe) aus dem Urteil des EGMR in der Rechtssache Heinisch vs. Germany vom 21.07.2011 ergeben. Aufgrund der Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 der EU, die im Wege der Mindestharmonisierung nur ein Mindestschutz­niveau vorgibt und ansonsten Gestaltungsspielräume lässt, wird Deutschland bis Dezember 2021 ein Umset­zungsgesetz schaffen müssen, das den Schutz von Hin­weisgebern näher regelt.

Im Rahmen des Projekts werden in einem ersten Schritt (Grundlagenforschung) die Vorgaben der Richtlinie im Vergleich zum bislang geltenden nationalen Recht analysiert. Dabei wird herausgearbeitet, welche Umsetzungsspielräume die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber lässt und wie sich das im Zusammenwirken mit der Datenschutzgrundverordnung (Informationen zur Person, die einen Hinweis gegeben hat, der einen anderen Mitarbeiter belastet, als perso­nenbezogene Daten auch in Bezug auf den belasteten Mitarbeiter und damit grundsätzliche Auskunftsan­sprüche) und dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz auswirkt. Daraus werden dann Vorschläge für eine nationale Regelung in Deutschland entwickelt – entweder als geschlossenes Hin­weisgeberschutzgesetz oder als Artikelgesetz, das Fragen des Hinweisgeberschutzes in anderen Gesetzen regelt (Entwicklung von Umsetzungsvorschlägen). Es wird geklärt, in welchen Fällen Whistleblowing unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen als schützenswert anzuerkennen ist, wie die Voraussetzun­gen für einen effektiven Schutz von Hinweisgebern vor diesem Hintergrund ausgestaltet sein sollten und wo die Grenzen des Hinweisgeberschutzes mit Rücksicht auf andere Rechtsgüter anzusetzen sind.

Wenn der deutsche Gesetzgeber seiner Pflicht zur Richt­linienumsetzung nachgekommen ist, soll das Umset­zungsgesetz auf seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (insbesondere die Richtlinie) untersucht werden und geprüft werden, in welchen Bereichen der Gesetz­geber über das zur Mindestharmonisierung erforderliche Schutzniveau hinausgegangen ist (Überprü­fung des Umsetzungsgesetzes).

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