Jugendliche in SGB II-Familien ‒ Lebenslagen, Bedarfe und Angebote auf kommunaler Ebene in Krisenzeiten
Diverse Befunde zeigen, dass insbesondere marginalisierte Jugendliche und deren Bedarfe in Krisensituationen nicht ausreichend in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Im Fokus stehen marginalisierte Jugendliche, die als von Armut bedrohte 14- bis 18-Jährige aus einkommensschwachen Familien (hier Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis des SGB II), definiert sind. Die Coronapandemie hatte gezeigt, dass trotz des erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarfs kein verlässliches Hilfesystem zur Verfügung stand, das geeignet gewesen wäre, den heterogenen Problemlagen dieser Jugendlichen zu begegnen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Laut Prof. Boockmann und Prof. Engelfried kann die unzureichende politische Unterstützung während der Coronapandemie prekäre Folgen für die mittelfristigen Chancen dieser Jugendlichen haben und steht im Kontrast zu Kernaufgaben des Sozialstaats, beispielsweise der Herstellung von sozialer Gerechtigkeit, dem Ausgleich von Nachteilen oder der Bekämpfung und Prävention von Armut.
Hier setzt das Projekt an. Es wird untersuchet, inwiefern die besondere Lebenslage von marginalisierten Jugendlichen im sozialpolitischen Handeln auf kommunaler Ebene wahrgenommen und in Hilfe- und Unterstützungsstrukturen sowie in der alltäglichen Praxis von Institutionen und Trägern berücksichtigt wird und verankert ist. Gefragt wird mit welchen Angeboten auf die spezifischen lebensweltlichen Herausforderungen dieser Jugendlichen zu antworten versucht wird und inwiefern es dabei gelingt, deren Bedürfnissen und Bedarfen gerecht zu werden.
Der Fokus liegt auf Baden-Württemberg, da es als ein Bundesland gilt, dessen Landesverwaltung lange der Ansicht war, dass es keine Armut gibt. Durch Vorarbeiten haben Prof. Boockmann und Prof. Engelfried guten Zugang zu kommunalen Akteuren vor Ort.
Das Studiendesign ist qualitativ und sieht Interviews sowohl mit marginalisierten Jugendlichen als auch mit Akteuren auf kommunaler Ebene vor. Akteure aus Landesministerien (zum Beispiel dem Wirtschafts- oder Sozialministerium), öffentlich-rechtlichen Institutionen (zum Beispiel dem Sozialdezernat, der Abteilung Soziales oder Jugend des Landratsamtes oder dem Jugendamt), dem Jobcenter, freien Trägern (zum Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege) sowie Verbänden und Interessensvertretungen (zum Beispiel dem Stadtjugendring oder dem Jugendparlament) werden telefonisch oder webbasiert in circa 60-minütigen Expertengesprächen leitfadengestützt interviewt.
In einer zweiten Projektphase werden die Ergebnisse im Rahmen eines digitalen Workshops mit bundesweiten Akteuren von Institutionen und Trägern auf kommunaler Ebene diskutiert, um einerseits die Ergebnisse durch den Austausch mit Experten zu validieren und andererseits in einen engen Praxisdialog zu gehen.
In einer dritten und letzten Projektphase münden die generierten Erkenntnisse in eine Handreichung in Form eines elektronischen Dokuments für Institutionen und Träger zur Gestaltung von Angeboten und Strukturen auf kommunaler Ebene.