Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist nach ihrer Satzung die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

- Amélie Thyssen und Bundeskanzler Konrad Adenauer
»Es war und ist unsere Absicht, nominal 100 Mill. DM Aktien der Aug. Thyssen - Hütte A.G in eine ›Fritz Thyssen-Stiftung‹ einzubringen, die selbständig verwaltet wird, deren Erträge der Förderung der deutschen Universitäten + Hochschulen, der Forschung + Wissenschaft + Förderung des Nachwuchses zu Gute kommen sollen«
(Amélie Thyssen in einem Brief an Konrad Adenauer vom 5. Mai 1960 zur Zweckbestimmung)
