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Fördergrundsätze

Antragstellung

Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung


Fördergrundsätze

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten Förderungsbereichen, insbesondere durch Förderung bestimmter, sachlich und zeitlich begrenzter wissenschaftlicher Arbeiten.

 

Zum Programm der Stiftung gehört auch die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Die Stiftung unterstützt dabei besonders kleinere wissenschaftliche Tagungen mit dem Ziel der Förderung

 

 

Kongresse oder größere Konferenzen werden nicht gefördert.


Antragstellung

Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen müssen promoviert sein.

Die Stiftung schlägt vor, einen Antrag nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern:

 

 

Beantragt werden können Mittel zur Deckung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten aktiver Tagungsteilnehmer sowie in geringem Umfang auch Mittel für Tagungsnebenkosten. Honorare können durch die Stiftung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung (nicht geheftet oder gebunden) vorgelegt werden.

Einreichungsfristen: Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen können der Stiftung bis zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August sowie 30. November eines Jahres vorgelegt werden. Für eine Entscheidung werden in der Regel sechs bis acht Wochen nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist benötigt. Dementsprechend sollten Anträge mindestens drei Monate vor dem geplanten Tagungstermin (bezogen auf die Einreichungsfristen) vorgelegt werden. Es gilt der Poststempel.


Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung

Im Bewilligungsbescheid werden dem Antragsteller die Bedingungen mitgeteilt, die mit der Bewilligung verbunden sind. Insbesondere ist auf eventuelle Einschränkungen bezüglich der bewilligten Kostenarten zu achten. Durch die Annahme der bewilligten Mittel verpflichtet sich der Antragsteller, diese Bedingungen einzuhalten.

Die Mittel werden auf schriftliche Anforderung des Bewilligungsempfängers (Bankverbindung, interne Buchungszeichen) ausgezahlt. Die Auszahlung sollte dabei möglichst zeitnah zum geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.

Die Stiftung benötigt nach Abschluß der Förderung einen Bericht und einen Nachweis über die Verwendung der Mittel. Eingesparte Mittel sind grundsätzlich an die Stiftung zurückzugeben. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muß durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Diese sollten aufbewahrt, jedoch nicht ohne besondere Aufforderung an die Stiftung übersandt werden.

Die Stiftung geht davon aus, daß Tagungsprogramme und Ankündigungen sowie Publikationen einen Hinweis auf die Förderung durch die Fritz Thyssen Stiftung enthalten. Zu diesem Zweck kann das Logo der Stiftung im Internet unter www.fritz-thyssen-stiftung.de heruntergeladen werden.