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Druckbeihilfen für wissenschaftliche Veröffentlichungen

Fördergrundsätze

Antragstellung

Besonderheiten

Auszahlung und Abrechnung


Fördergrundsätze

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie konzentriert sich - im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten - auf von ihr ausgewählte Förderungsbereiche.

Die Druckbeihilfe soll die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen ermöglichen, soweit dies der Förderung der Wissenschaft dienlich ist.

Für die Publikation wissenschaftlich qualifizierter Arbeiten, die mit der Förderung der Stiftung durch Stipendien oder im Rahmen einer Projekt- bzw. Tagungsförderung entstanden sind, kann eine Druckbeihilfe gewährt werden, wenn eine solche Hilfe für die Publikation notwendig ist. Der Druck von Dissertationen oder Examensarbeiten kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Ebenso sind Druckbeihilfen zur Senkung des Ladenpreises nicht möglich. Druckbeihilfen werden entweder als zinslose, bedingt rückzahlbare Beihilfen oder als nicht rückzahlbare Beihilfen gewährt (siehe auch Besonderheiten).


Antragstellung

Anträge auf Gewährung von Druckbeihilfen sind vom Verfasser oder Herausgeber zu stellen. Der Antrag sollte enthalten:

 

 

Beizufügen sind

 

Einreichungsfristen
Anträge auf Druckbeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden.

Das entsprechende Formular können Sie von dieser Seite auf Ihren Rechner laden und dort mit Ihrem Textsystem ausfüllen. Um möglichst viele Textsysteme zu unterstützen, wurde das RTF-Format (Rich Text Format) gewählt. Dieses Format wird von den gängigen Textverarbeitungsprogrammen automatisch erkannt.

 


Besonderheiten


Auszahlung und Abrechnung

Die Beihilfe wird gezahlt, sobald das Werk erschienen ist, die im Bewilligungsschreiben festgelegte Zahl der Freiexemplare bei der Stiftung eingegangen und die Schlussabrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt, geprüft und anerkannt ist. Teilzahlungen können geleistet werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Publikation unverzüglich hergestellt wird. Die finanzielle Abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Verlag und Stiftung.