Druckbeihilfen für wissenschaftliche Veröffentlichungen
Fördergrundsätze
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie konzentriert sich - im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten - auf von ihr ausgewählte Förderungsbereiche.
Die Druckbeihilfe soll die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen ermöglichen, soweit dies der Förderung der Wissenschaft dienlich ist.
Für die Publikation wissenschaftlich qualifizierter Arbeiten, die mit der Förderung der Stiftung durch Stipendien oder im Rahmen einer Projekt- bzw. Tagungsförderung entstanden sind, kann eine Druckbeihilfe gewährt werden, wenn eine solche Hilfe für die Publikation notwendig ist. Der Druck von Dissertationen oder Examensarbeiten kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Ebenso sind Druckbeihilfen zur Senkung des Ladenpreises nicht möglich. Druckbeihilfen werden entweder als zinslose, bedingt rückzahlbare Beihilfen oder als nicht rückzahlbare Beihilfen gewährt (siehe auch Besonderheiten).
Antragstellung
Anträge auf Gewährung von Druckbeihilfen sind vom Verfasser oder Herausgeber zu stellen. Der Antrag sollte enthalten:
- Angaben zur Person und wissenschaftlichen Arbeit des Antragstellers, soweit sie nicht bei der Stiftung bekannt sind,
- Hochschule/Forschungsstätte,
- Titel des Werkes,
- kurze Zusammenfassung des Inhalts und
- eine Erklärung, ob ein Förderungsantrag bei einer anderen Stelle gestellt worden ist, ggf. mit welchem Ergebnis.
Beizufügen sind
- das vollständige Manuskript in endgültiger Fassung auf Datenträger (pdf-Format, hilfsweise Word-Format). Kein Papierausdruck!
- die auf einem Formblatt (Vorberechnung und Abrechnung für Bücher) aufgestellte Vorberechnung des Verlages über die Herstellungskosten und die erwartete Beihilfe. Die Stiftung behält sich vor, weitere Angebote einzuholen oder einholen zu lassen.
Einreichungsfristen
Anträge auf Druckbeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden.
Das entsprechende Formular können Sie von dieser Seite auf Ihren Rechner laden und dort mit Ihrem Textsystem ausfüllen. Um möglichst viele Textsysteme zu unterstützen, wurde das RTF-Format (Rich Text Format) gewählt. Dieses Format wird von den gängigen Textverarbeitungsprogrammen automatisch erkannt.
Besonderheiten
- Bei der Berechnung der Beihilfe geht die Stiftung davon aus, dass der Verlag für die Erstauflage kein Honorar zu zahlen hat. Wenn ein Honorar in Betracht kommen sollte, bedarf es einer besonderen Regelung. Auf jeden Fall scheiden Honorare aus, wenn der Autor bei Entstehung des Werkes durch Hilfen der Stiftung gefördert worden ist.
- Zwischen Autor (Herausgeber) und Verlag ist ein Verlagsvertrag unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Druckbeihilfe bewilligt wird.
- Die Bewilligung wird dem Autor (Herausgeber) und dem Verlag mitgeteilt. Mit der Annahme der Bewilligung verpflichten sich Autor (Herausgeber) und Verlag:
- bei wesentlichen Änderungen des Manuskripts das Einverständnis der Stiftung vor Satzbeginn einzuholen,
- die Bedingungen im Bewilligungsschreiben (Termine, Auflagenhöhe, Ladenpreis, Freiexemplare, Rückzahlungen) nicht ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung zu ändern (für rückzahlbare und nicht rückzahlbare Beihilfen gelten unterschiedliche Bewilligungsbedingungen),
- der Stiftung mitzuteilen, wenn von dritter Seite Beihilfen gegeben werden.
Auszahlung und Abrechnung
Die Beihilfe wird gezahlt, sobald das Werk erschienen ist, die im Bewilligungsschreiben festgelegte Zahl der Freiexemplare bei der Stiftung eingegangen und die Schlussabrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt, geprüft und anerkannt ist. Teilzahlungen können geleistet werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Publikation unverzüglich hergestellt wird. Die finanzielle Abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Verlag und Stiftung.
