Was wir nicht fördern
Die Stiftung fördert wissenschaftliche Vorhaben im Rahmen der von ihr definierten Förderungsbereiche und Schwerpunkte. Die Stiftung kann darüber hinaus eine Reihe von Anliegen, die immer wieder an sie herangetragen werden nicht unterstützen. Um eventuellen Interessenten eine aus grundsätzlichen Erwägungen erfolglose Antragstellung zu ersparen, sind im folgenden typische Anliegen, Bereiche und Institutionen aufgelistet, die von einer Förderung durch die Fritz Thyssen Stiftung ausgenommen sind.
- Studienförderung
- Promotionsstipendien
- Habilitationsstipendien
- Aufstockung bzw. Ergänzung von Stipendien oder Beihilfen, die von anderer Seite gewährt werden
- Druckbeihilfen für Publikationen, die nicht im Rahmen einer Förderung durch die Stiftung entstanden sind
- Übersetzungsarbeiten ohne Bezug zu einer Förderungsmaßnahme der Stiftung
- Bereitstellung oder Aufstockung von Institutsetats
- Teilnahme an Kongressen im In- und Ausland
- Internationale Kongresse - Tagungen von Gelehrten- Gesellschaften
- Ausstellungen
- Anträge aus Schulen und Fachschulen
- Anträge aus Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Anträge aus gemeinnützigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Anträge aus gemeinnützigen Einrichtungen, die nicht unmittelbar wissenschaftliche Zwecke verfolgen
- Karitative Anliegen
