Förderung Geförderte Vorhaben Schutz für Menschenhandelsopfer in der Flüchtlingskrise

Schutz für Menschenhandelsopfer in der Flüchtlingskrise

Flüchtlinge sind oftmals zugleich Täter, indem sie Migrationsdelikte begehen, und Opfer, wenn sie zur gezielten Ausbeutung nach Europa gebracht werden.

Das Projekt widmet sich dem Problem, dass dieselben Flüchtlinge den Strafverfolgungsorganen in Deutschland und Österreich sowohl als Täter in Bezug auf Migrationsdelikte als auch als Opfer im Hinblick auf Menschenhandel, wenn sie zur gezielten Ausbeutung nach Europa gebracht werden, begegnen können. Opferschutzmaßnahmen kommen den Menschenhandelsopfern jedoch oft nicht zugute, weil sie den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten vor allem als Täter auffallen.
 
Im Rahmen des Projekts werden praktische Vorgehensweisen erarbeitet, die helfen zu vermeiden, dass Flüchtlinge in der derzeitigen Situation überhaupt erst zu Menschenhandelsopfern werden, und die dazu beitragen, Menschenhandelsopfer besser zu identifizieren und zu schützen. Strafrechtsdogmatisch werden die Ausgestaltung von Gesetzen und die Folgen der Gesetzesanwendung analysiert. Eine Bearbeitung der Probleme erfolgt empirisch (durch Fragebogen und Interviews), rechtsdogmatisch (durch rechtsvergleichende Gesetzes- und Entscheidungsanalyse) und rechtspolitisch (durch Erforschung der internationalen und supranationalen Vorgaben und Empfehlungen und ihrer Umsetzung) aus strafrechtlicher Sicht.
 
Empirisch wird erhoben, ob das Problem der erhöhten Gefahr des Menschenhandels den Flüchtlingen selbst und den Behörden und Gerichten bewusst ist, und welche Präventions- und Schutzmaßnahmen für sinnvoll erachtet werden. Im Hinblick auf Zoll- und Strafverfolgungsbehörden und Gerichte wird empirisch erforscht, inwieweit den zuständigen Stellen Identifizierungsprobleme bekannt sind, wie die Praxis der Identifizierung von Menschenhandelsopfern derzeit aussieht und mit welchen Problemen die Praktiker in der derzeitigen Sondersituation konfrontiert sind.
Strafrechtsdogmatisch wird analysiert, welcher Schutz »Opfer-Tätern« zukommt, insbesondere inwieweit Täter von Migrationsdelikten, die zugleich Menschenhandelsopfer sind, de lege lata und de lege ferenda zu verfolgen und zu bestrafen sind und inwieweit ihnen auch im Prozess gegen sie selbst in ihrer Tätereigenschaft Opferschutzmaßnahmen zu garantieren sind.
Im Hinblick auf das in Deutschland mögliche Absehen von Strafe nach § 154c StPO wird hinterfragt, inwiefern diese Regelung angesichts der Tatsache zielführend ist, dass praktisch viele Menschenhandelsopfer aus Angst nicht mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren, und ob schon allein der Verdacht, dass eine Person ein Menschenhandelsopfer ist, eine Straffreiheit unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertigen kann.
Als Ergebnis sollen – auch im funktionalen Rechtsvergleich mit ausländischen Lösungsansätzen – rechtspolitische Vorschläge und Gesetzesentwürfe für die nationalen (deutschen und österreichischen) und internationalen Praktiker und Gesetzgeber erarbeitet werden. Ziel ist es, die Behörden und Gerichte zu entlasten und zugleich eine Eindämmung von Menschenhandelsopfern unter den Flüchtlingen zu bewirken und die Chance auf Identifizierung von Menschenhandelsopfern, die in der Regel – gerade wenn sie zugleich auch Täter eines Migrationsdelikts sind – ihre Situation nicht offenlegen, zu erhöhen.

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