Persönlichkeit, Datenschutz und Privatsphäre im Informationszeitalter
Vernetzte Informationen werden für den Waren- und Dienstleistungsverkehr, Werbung, Meinungsbildung und Kommunikation immer nützlicher.
Informationsdienste des 21. Jahrhunderts sind überwiegend digitalisiert und vernetzt. Gleichzeit führt die dezentrale Speicherung von Daten bei zentraler Vernetzung aber auch zur Erhebung von Einzeldaten über Personen, die miteinander verbunden und auf diese Weise zu Profilen ausgebaut werden können. Damit werden Grenzen der Informationsfreiheit fortwährend ausgetestet, zunehmend auch neu gezogen; Informationsfreiheit und personenbezogener Interessenschutz geraten in scharfen Gegensatz zueinander. Auf dieses Phänomen reagieren das deutsche und US-amerikanische Recht ganz unterschiedlich. In Deutschland existiert ein breites verfassungsrechtliches Konzept zum Schutz der Persönlichkeit, das Ehre, Würde, Privatsphäre, Identität und personenbezogene Daten gleichermaßen gegen Staat, Unternehmen und andere Bürger schützt. Zu Lasten der Diensteanbieter behindert dieses Konzept als Kehrseite deren Freiheit zur Entwicklung und zum Angebot ihrer Dienste. Dagegen eröffnet das US-amerikanische Recht erhebliche Freiheiten bei der Informationsbeschaffung, indem es nur einen Ausschnitt der Persönlichkeit, nämlich die Privatsphäre, schützt. Den damit einhergehenden Freiheiten bei der Entwicklung moderner Kommunikationsumgebungen steht aber ein Vertrauensverlust bei den Nutzern dieser Umgebungen gegenüber. Diese fühlen sich mitunter verloren und machtlos.
Vor diesem Hintergrund ist auf beiden Seiten der Bedarf nach einem transatlantischen Dialog in den einschlägigen Forschungsdisziplinen der Rechtswissenschaft hoch. Während Datenschutz und Persönlichkeitsrecht in Deutschland sowie die sog. Information Privacy in den USA für sich genommen gut erforscht sind, fehlt ein moderner deutsch-amerikanischer Vergleich. Diesen möchte das Projekt leisten, indem es den seit 2009 bestehenden Dialog zwischen den beteiligten Instituten auf institutioneller und individueller Ebene fortführt und zu einer rechtsvergleichenden Studie ausbaut.
Im Ergebnis soll abgeleitet werden, welche gemeinsamen Grundsätze in beiden Rechtsordnungen unbestritten sind, an welchen Positionen fundamentale Gegensätze und wo Harmonisierungspotentiale – beispielsweise bei der Ausformulierung von Selbstverpflichtungen der Unternehmen – bestehen.