Gravierende Arbeitsmarktprobleme im Hinblick auf die erschreckend hohe und persistente Arbeitslosigkeit, Veränderungen der Verlaufsmuster von Wachstum und Konjunktur, ein tiefgreifender Wandel des institutionellen Gefüges der nationalen Wirtschaften und der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sowie globale Verteilungsfragen fordern insbesondere die Wirtschaftswissenschaften heraus. Viele dieser Erscheinungen sind im Rahmen zuvor herrschender Erklärungssysteme nicht zutreffend analysiert worden. Der Bedarf an theoretisch abgestützten und empirisch sorgfältig überprüften Diagnosen und Erklärungen ist deshalb groß. Beiträge zur Erforschung noch nicht ausreichend verstandener wirtschaftlicher Erscheinungen und ihrer Konsequenzen für Wirtschaft, Gesellschaft und das politische System zu fördern, ist ein Ziel der Fritz Thyssen Stiftung. Die folgenden Stichworte mögen Hinweise auf Prioritäten geben. Doch sollen sie nicht davon abhalten, auch andere innovative Projekte zu unterbreiten.

Im Mittelpunkt der Förderung sollen interdisziplinär und empirisch angelegte Projekte stehen. Dies betrifft zum einen die Teilgebiete der Wirtschaftswissenschaft wie beispielsweise Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Ökonometrie, Wirtschaftsgeschichte, zum anderen die Nachbardisziplinen wie etwa Soziologie, Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaften. Vorzug genießen Studien mit einer soliden theoretischen Grundlage, einer überzeugenden Überprüfung mit Hilfe anspruchsvoller Verfahren der empirischen Wirtschaftsforschung und wirtschaftspolitisch gehaltvollen, innovativen Schlussfolgerungen. International vergleichende Forschungen sind besonders willkommen.

Themen für gesamtwirtschaftliche Analysen können sich beispielsweise auf die EU-Erweiterung, die internationale Migration, die institutionellen Regelwerke etwa auf dem Arbeitsmarkt und die Herausforderungen an die Systeme der sozialen Sicherung beziehen. Einzelwirtschaftliche, insbesondere betriebswirtschaftliche Studien können unter anderem Finanzmarktanalyse oder Aspekte aus dem Bereich der „Corporate Governance“ zum Inhalt haben, wohingegen die üblichen Befragungen von Unternehmen nur ausnahmsweise gefördert werden. Enge Bezüge zu den Wirtschaftswissenschaften weisen etwa das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht auf, die Soziologie kann wichtige Beiträge zu Erwerbsbiographien und die Politischen Wissenschaften zur Erklärung und Überwindung institutioneller Starrheiten liefern, um jeweils nur eines unter zahlreichen Beispielen aufzuführen.