Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft steht heute vor nur schwer miteinander vereinbaren Aufgaben. Die klassische, systematisch-dogmatische Arbeit am Gesetzestext hat angesichts der Gesetzesflut und der Überfülle von Judikaten in einem Rechts- und Rechtswegestaat große praktische, aber auch wissenschaftliche Bedeutung. Die moderne Industriegesellschaft lässt die Konzentration allein auf Rechtsanwendung jedoch nicht mehr zu. Rechtspolitische Fragen drängen - etwa: Wie kann der Gesetzgeber seine Zwecke erreichen? Wo besteht überhaupt Regulierungsbedarf? Inwieweit tut Deregulierung (und damit verbunden Reregulierung) Not? Wie sollte das Zusammenspiel der Rechtssetzer, zu denen de facto längst auch das Bundesverfassungsgericht und die letztinstanzlichen Gerichte gehören, der verschiedenen Rechtsanwender und der Rechtswissenschaft ablaufen? Welche Sanktionen, rechtliche und außerrechtliche, versprechen Erfolg? Wie könnten Staatsaufsicht und Self-Regulation zusammenspielen? Dabei stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Rechtswissenschaft zu anderen Disziplinen, namentlich zu den Wirtschaftswissenschaften, zur Politikwissenschaft, Rechts- und Staatsphilosophie und zur Soziologie. Bei alledem greift der klassische nationalstaatliche Rahmen für die Rechtsordnung und die Rechtswissenschaft heute allenthalben zu kurz. Kaum eine Rechtsmaterie ist mehr ohne Europarecht denkbar, das vorrangig ist und, wo es eingreift, auf nationale, systematisch-dogmatische Besonderheiten keine Rücksicht nehmen kann. Allerdings bietet das Europarecht keine flächendeckende Rechtsordnung, sondern ist schon nach dem Subsidiaritätsgrundsatz auf das Zusammenwirken mit den nationalen Rechtsordnungen und Rechtswissenschaft(en) angewiesen. Die Frage, wo die richtige Grenze zwischen europäischer und nationaler Regelung verläuft bzw. gezogen werden sollte, ist politisch, praktisch und wissenschaftlich ungelöst. Neben dem Europarecht ist das eigentlich internationale und transnationale Recht zumal in der Form zahlreicher Abkommen und angesichts internationaler Organisationen, denen Deutschland zugehört, wichtiger denn je. Das belegt zuletzt die WTO, die einen wichtigen Schritt hin zu einer Weltwirtschaftsordnung darstellt. Rechtsvergleichung ist längst zu einem Kerngebiet der Rechtswissenschaft geworden. Rechtsangleichung, etwa die Frage nach einem europäischen Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht, wird immer wichtiger.
Institutioneller Wandel und Transformation vollziehen sich nicht nur in mittel- und osteuropäischen Ländern, sondern auch in Deutschland und den westlichen Industriestaaten, allen voran den USA, und stellen auch die Rechtswissenschaft vor ganz neue Herausforderungen. Gerichtliche, schiedsgerichtliche und andere Mechanismen für Streitbeilegung und Streitvermeidung sind gefordert.
Die Fritz Thyssen Stiftung räumt solchen Projekten Priorität ein, die über klassische, innerdeutsche, systematisch-dogmatische Arbeit hinausgehen, also einzelne Gesetze, Rechtsgebiete, Disziplinen oder Staatsgrenzen überschreiten. Ob solche Untersuchungen eher privat- oder öffentlichrechtlich, eher materiell- oder verfahrensrechtlich oder z.B. dem Handels- und Wirtschaftsrecht, dem Umweltrecht oder anderen Rechtsgebieten zugehören, ist ohne Belang. Das heißt nicht, dass nur europarechtlich ausgreifende, rechtsvergleichende und interdisziplinäre Arbeiten gefördert würden. Aber Projekte, die Recht funktional untersuchen, genießen Vorrang: Die Stiftung möchte einen Beitrag leisten zur Untersuchung von Recht in einer modernen, vielfältig international eingebundenen Industriegesellschaft.
