Die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt:
- zeitlich befristete Forschungsprojekte
- junge, promovierte Wissenschaftler durch die Vergabe von Stipendien
- kleinere wissenschaftliche Tagungen
- internationale Stipendien- und Austauschprogramme
- in begrenztem Umfang die Publikation der Resultate von Forschungsarbeiten, für die Mittel bewilligt wurden
Die Antragsstellung
Die Anträge können nur von Wissenschaftlern aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung (des In- und Auslands) heraus gestellt werden.
| Anträge | Fristen | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Projekte | Bis zum 17. Februar 2012 für die Sommersitzung und bis zum 1. Oktober 2012 für die Wintersitzung 2013 | Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. |
| Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen | Einreichungen können bis zum 28. Februar 31. Mai 31. August oder 30. November eines Jahres erfolgen |
Für die Entscheidung werden sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist benötigt. |
| Stipendien | Antragstellung jederzeit möglich | Die Stipendien richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs, in der Regel ein bis zwei Jahre nach der Promotion. Promotions- und Habilitationsstipendien werden durch die Stiftung nicht vergeben. |
| Reisebeihilfen | Antragstellung jederzeit möglich | Kongressreisen können nicht gefördert werden. |
| Druckbeihilfen | Antragstellung jederzeit möglich | Nur für Publikationen möglich, die aus bereits geförderten Vorhaben hervorgegangen sind. |
