Förderungsarten

Die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt:

  • zeitlich befristete Forschungsprojekte
  • junge, promovierte Wissenschaftler durch die Vergabe von Stipendien
  • kleinere wissenschaftliche Tagungen
  • internationale Stipendien- und Austauschprogramme
  • in begrenztem Umfang die Publikation der Resultate von Forschungsarbeiten, für die Mittel bewilligt wurden


Die Anträge können nur von Wissenschaftlern aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung (des In- und Auslands) heraus gestellt werden.

Anträge Fristen Wichtige Hinweise
Projekte Bis zum 17. Februar 2012 für die Sommersitzung und bis zum 1. Oktober 2012 für die Wintersitzung 2013 Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden.
Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen Einreichungen können bis zum
28. Februar
31. Mai
31. August oder
30. November
eines Jahres erfolgen
Für die Entscheidung werden sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist benötigt.
Stipendien Antragstellung jederzeit möglich Die Stipendien richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs, in der Regel ein bis zwei Jahre nach der Promotion. Promotions- und Habilitationsstipendien werden durch die Stiftung nicht vergeben.
Reisebeihilfen Antragstellung jederzeit möglich Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Druckbeihilfen Antragstellung jederzeit möglich Nur für Publikationen möglich, die aus bereits geförderten Vorhaben hervorgegangen sind.