Förderung Förderarten Druckbeihilfen

Druckbeihilfen

Die Druckbeihilfe unterstützt die Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen, die aus bereits  von der Fritz Thyssen Stiftung geförderten Vorhaben (Projekte, Tagungen, Stipendien, Reisebeihilfen) hervorgehen.

Antragstellung Druckbeihilfen
  • Grundlegende Informationen und Voraussetzungen
    • Ein Antrag auf Übernahme von Druckkosten ist erst nach Abschluss eines von der Stiftung geförderten Vorhabens möglich.
    • Anträge auf Gewährung von Druckbeihilfen sind von der Verfasserin bzw. dem Verfasser oder der Herausgeberin bzw. dem Herausgeber zu stellen. Sollten diese Personen nicht Bewilligungsempfängerinnen bzw. Bewilligungsempfänger des von der Stiftung geförderten Vorhabens sein, aus dem die geplante Publikation hervorgeht, ist eine Einverständniserklärung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers beizufügen.
    • Der Druck von Dissertationen oder Examensarbeiten wird grundsätzlich nicht gefördert.
    • Ebenso sind Druckbeihilfen zur Senkung des Ladenpreises nicht möglich.
    • Druckauflagen unter 120 Exemplaren werden grundsätzlich nicht gefördert.
    • Bei Tagungsbänden ist die Druckbeihilfe auf maximal € 5.000,- zzgl. MwSt. begrenzt.
      Druckbeihilfen werden in der Regel als nicht rückzahlbare Beihilfen gewährt.
    • Für Open Access-Publikationen kann eine Kostenpauschale in Höhe von maximal € 2.000,- zzgl. MwSt. beantragt werden.
    • Die Stiftung nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachterinnen und Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen. Ein von einer anderen Förderinstitution abgelehnter Antrag kann mit entsprechenden Erläuterungen bei der Stiftung eingereicht werden.
    • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich.
  • Vorschlag zur Gliederung des Antrags
    • Antragsformular (im Original unterschrieben)
    • kurze Zusammenfassung des Inhalts des Werkes

    Beizufügen sind:

    • das vollständige Manuskript auf einem Datenträger (pdf-Format). Kein Papierausdruck!
    • bei Print-Publikationen: die auf einem Formblatt (Vorberechnung und Abrechnung für Bücher) aufgestellte Vorberechnung des Verlages über die Herstellungskosten und die erwartete Beihilfe. Die Stiftung behält sich vor, weitere Angebote einzuholen oder einholen zu lassen.
    • bei Open Access-Publikationen: ein Kostenangebot.

    Die Antragsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung (nicht geheftet oder gebunden) postalisch zu übermitteln. Die Antragstellung kann in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen.

  • Einreichungsfristen

    Anträge auf Druckbeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht bis zehn Wochen.

  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung bei Print-Publikationen

    BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN
    Die Bewilligung wird der Autorin bzw. dem Autor (Herausgeberin bzw. Herausgeber) und dem Verlag mitgeteilt. Mit der Annahme der Bewilligung verpflichten sich Autorin bzw. Autor (Herausgeber) und Verlag:

    • bei wesentlichen Änderungen des Manuskripts das Einverständnis der Stiftung vor Satzbeginn einzuholen,
    • die Bedingungen im Bewilligungsschreiben (Termine, Auflagenhöhe, Ladenpreis, Freiexemplare, Rückzahlungen) nicht ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung zu ändern,
    • der Stiftung mitzuteilen, wenn von dritter Seite Beihilfen gegeben werden.

    AUSZAHLUNG UND ABRECHNUNG
    Die Beihilfe wird gezahlt

    • sobald das Werk erschienen,
    • die im Bewilligungsschreiben festgelegte Zahl der Freiexemplare bei der Stiftung eingegangen und
    • die auf dem Formular erstellte Schlussabrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt, geprüft und anerkannt sind.

    Die finanzielle Abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Verlag und Stiftung.

    Teilzahlungen können geleistet werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Publikation unverzüglich hergestellt wird.

     

  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung bei Open Access-Publikationen

    BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN
    Die Bewilligung wird der Autorin bzw. dem Autor (Herausgeberin bzw. Herausgeber) und dem Verlag mitgeteilt. Mit der Annahme der Bewilligung verpflichtet sich die Autorin bzw. der Autor (Herausgeberin bzw. Herausgeber):

    • bei wesentlichen Änderungen des Manuskripts das Einverständnis der Stiftung vor Satzbeginn einzuholen,
    • die Bedingungen im Bewilligungsschreiben nicht ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung zu ändern,
    • der Stiftung mitzuteilen, wenn von dritter Seite Beihilfen gegeben werden.

    AUSZAHLUNG UND ABRECHNUNG
    Die Beihilfe wird gezahlt

    • sobald das Werk online zugänglich ist und ein Nachweis darüber (z. B. Link/Screenshot) erbracht
      und
    • per Unterschrift bestätigt wurde, dass die bewilligten Mittel für die von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Publikation notwendig waren und ausschließlich dafür verwendet worden sind.

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